Allgemeine Geschäftsbedingungen der GERRAS Arzneivermittlung Wollenhaupt (kurz GERRAS)
1. Vertragsschluss
Mit Übersendung des richtig, vollständig, leserlich in Druckbuchstaben ausgefüllten Bestellangebots gibt der Besteller ein verbindliches, unwiderrufliches Angebot zum Vertragsschluß über das gelistete Produkt ab. Der Vertrag kommt zustande, indem der Lieferant innerhalb der vorgegebenen Frist das Angebot über die gelisteten Produkte annimmt. Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung erhält der Besteller von GERRAS eine Bestätigung per E-Mail.
2. Datenschutz
Alle Daten der Vermittlung werden vertraulich und nach den geltenden deutschen und europäischen Datenschutzbestimmungen verarbeitet und genutzt, sofern nicht die Inspektionsbehörde, das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin, gemäß den geltenden Bestimmungen Offenlegung verlangt.
3. Bestellung
a. GERRAS nimmt Angebote/Bestellungen ausschließlich von zugelassenen/registrierten Arzneimitteln per eMail im PDF-Format entgegen. Pro bestelltem Produkt ist ein Bestellschein zu übermitteln.
b. Die Annahme der Bestellung durch einen Lieferanten (Hersteller, Großhändler) kann erst nach erfolgreicher Prüfung des Bestellscheins durch GERRAS erfolgen. Diese Prüfung erfolgt spätestens vor Ablauf von zwei Werktagen nach Eingang des Bestellscheins. Unvollständig ausgefüllte Bestellscheine werden nicht bearbeitet.
c. Der Arzneimittel-Preis richtet sich, soweit nicht staatlich reglementiert, gewöhnlich nach Marktbedingungen und kann vom Besteller in Textform im Einvernehmen mit GERRA angepaßt werden. Die Annahme der Bestellung durch einen Lieferanten soll innerhalb der gegebenen Frist erfolgen.
d. Aus Gründen der Arzneimittelsicherheit können für bestimmte Arzneimittel bestimmte Höchstabgabemengen gelten, auf die GERRAS keinerlei Einfluß hat.
e. Nach gesetzlichen Vorgaben dürfen folgende Arzneimittel nicht vermittelt werden: Betäubungsmittel laut BTM-Gesetz; Arzneimitteln mit verbotenen, toxikologischen oder anderen gesundheitsschädlichen Wirkstoffen und Arzneimittel für Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen.
f. Individuell anzufertigende Arzneimittel (Rezepturen) sind vom Besteller je Einzelfall genau zu spezifizieren. Vermittlung und Lieferung sind freibleibend.
4. Lieferung
a. Ein Versand erfolgt ausschließlich an die angegebene Lieferanschrift.
b. Aufgrund geltenden Rechts kann GERRAS berechtigt bzw. verpflichtet sein, für bestimmte Arzneimittel wirkstoffgleiche Austauschprodukte oder Reimporte ohne Auswirkung auf die Höhe der Vergütung zu vermitteln. Solche Lieferungen entsprechen dem Vermittlungsvertrag und sind daher insoweit weder als Falschlieferung noch als mangelhafte Lieferung zu werten.
3. Mängelhaftung
Für Mängel der Produkte und ihre Auslieferung übernimmt GERRAS keinerlei Haftung.
4. Zahlung
a. Die Zahlung der Vermittlungsvergütung erfolgt ohne Abzug Zug um Zug gegen Übersendung der Annahme des Angebots durch einen oder mehrere Lieferanten mittels SEPA-Lastschriftmandat oder sofortige Direktüberweisung per Internet.
5. Widerruf
Ein Widerrufsrecht eines Angebots besteht erst nach Ablauf der im Bestellschein angegebenen Angebotsfrist.
6. Sonstiges
a. Stand der AGB ist Januar 2023.
b. Es gelten die jeweils aktuelle Fassung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und das materielle und prozessuale Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle Erklärungen und deren Interpretationen der Beteiligten ist im Zweifelsfall die deutsche Sprache maßgebend.
c. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
d. Die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingen des Bestellers sind einvernehmlich ausgeschlossen.
e. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, Bundesrepublik Deutschland.
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